Der Kindergarten wird von einem Verein weitgehend ehrenamtlich geführt. Die Eltern sind aufgefordert, sich auch für die Belange des Vereines zu engagieren. Sie sind bei Aufnahme des Kindes angehalten Mitglied im Verein zu werden. Der Verein wird von einem 5- bis 6-köpfigen Vorstand ehrenamtlich geführt, der regelmäßig von den Mitgliedern des Vereins im Rahmen einer Mitgliederversammlung gewählt wird.
Er ist eingetragen beim Amtsgericht Tübingen unter Nr. VR 1143. Die Gemeinnützigkeit des Vereins ist beim Finanzamt Tübingen anerkannt. Der Verein ist somit berechtigt, Spenden anzunehmen.
Bei einmaliger Spende kann auf Wunsch eine steuerlich relevante Zuwendungsbestätigung / Spendenbescheinigung ausgestellt werden. Bis zur Grenze von 300 EUR genügt dem Finanzamt ein vereinfachter Nachweis (z.B. Kontoauszug) gem. EStDV § 50 Abs. 4 Nr. 2 je Einzelzahlung.